Wahl des Mietobjekts

Die Wahl des Mietobjekts ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Praxisniederlassung, die zu treffen ist. Auch die Verhandlungen bezüglich des Mietvertrages sind von immenser Bedeutung, denn oft fordern Vermieter lange Vertragslaufzeiten zwischen 5 und 20 Jahren. Damit verpflichtet sich der Praxisgründer, den anfälligen Mietzins unter allen Umständen über die gesamte Laufzeit hin zu zahlen, gänzlich unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Praxis.

Da sich der Praxisneugründer über diesen Zeitraum hinweg festlegt, gibt er praktisch seine örtliche Flexibilität auf. Seine berufliche Entscheidungsfreiheit wird eingeschränkt. Andererseits bietet ein langer Mietvertrag die notwendige Standortsicherheit für die Praxisräume. Bewährt haben sich daher Mietverträge mit einseitigem Optionsrecht für den Arzt zur Verlängerung. Lassen Sie sich vor Abschluss des Mietvertrages auf jeden Fall wirtschaftlich beraten von einem nachweislich qualifizierten Berater oder Rechtsanwalt.

Falls die Räume keine Erweiterungsmöglichkeit bieten, kann der Mietvertrag auch einen sich kurzfristig ergebenden Zusammenschluss zu einer Kooperation, Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) verhindern. Darum muss der Arzt im Vorfeld genau über den Mietvertrag nachdenken und verhandeln. Es sollte beispielsweise eine Ausstiegsklausel bei andauernder Berufsunfähigkeit unbedingt im Mietvertrag enthalten sein.

Die Wahl des richtigen Mietobjektes hat vielfältige Auswirkungen auf die Praxis. Eine Standortanalyse ist nicht nur für den wirtschaftlichen Erfolg der Praxis wichtig, sondern auch für das Wohlbefinden der Patienten. Gute Verkehrsanbindungen, Parkmöglichkeiten und eine ruhige Lage der Praxis sind nicht zu unterschätzen. Auch der Schnitt der Räume ist entscheidend für einen guten Praxisablauf. Ein weiteres Kriterium für die Wahl des Objekts ist die Barrierefreiheit. Die Praxisräume sollten ohne Stufen oder problemlos mit Hilfe eines Aufzuges erreichbar sein.

Ein freundlicher moderner Empfangsbereich, moderne (behindertengerechte) Sanitätseinrichtungen, ein geräumiges Wartezimmer und ansprechend gestaltete Sprechzimmer werden von den Patienten positiv reflektiert.
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