Checkliste zur Praxisgründung

1. Die zuständige Ärztekammer muss in einem Brief über die Praxisgründung informiert werden. Folgende Daten/ Unterlagen sind zu nennen bzw. müssen beigefügt werden:
  • Adresse der Praxis
  • geplanter Tag der Praxiseröffnung
  • Gebietsbezeichnung der eigenen ärztlichenTätigkeit
  • geplante Sprechstundenzeiten
  • Approbationsurkunde
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Zulassung als Vertragsarzt

2. Die Praxisgründung muss dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden:

  • ein formloses Schreiben mit Verweis auf den Brief an die Ärztekammer, der als Kopie hinzugefügt wird.

3. Mitteilung an das Versorgungswerk:

  • ein formloses Schreiben, das über die Niederlassung informiert. Hinzuzufügen ist eine Kopie des Briefes an die Ärztekammer.

4. Weitere Benachrichtigungen müssen erfolgen an:

  • TÜV, zur Abnahme des Röntgengerätes
  • Gesetzliche Krankenkasse um Personal anzumelden
  • Berufsgenossenschaft, um Helferinnen anzumelden

5. Weitere Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen:

  • Eintragung ins öffentliche Telefonbuch
  • Schaltung eines Eröffnungsinserats
  • die Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt (erfolgt in der Regel durch den Steuerberater)

6. Für die Zulassung als Vertragsarzt ist die Eintragung ins Arztregister nötig. Dafür braucht man:

  • Approbationsurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über die ärztliche Tätigkeit

7. Für den Antrag auf Zulassung ist der Eintrag im  Arztregister Voraussetzung. Folgende Unterlagen sind für den Antrag auf Zulassung einzureichen:

  • ein formloses Schreiben mit dem Ort des Vertragsarztsitzes und der Arztbezeichnung
  • Auszug aus dem Arztregister
  • eine Bescheinigung über die ärztliche Tätigkeit
  • Lebenslauf
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Erklärung über die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse
  • Erklärung, ob innerhalb der letzten fünf Jahre eine Rauschgift- oder Trunksucht bestand oder besteht
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