Die Schritte zur Niederlassung

Für die Niederlassung als Arzt gibt es einige Bedingungen, verschiedene Schritte sind obligatorisch. Standesrecht und Organisationen schreiben bestimmte Verfahren vor. Der Arzt muss einen Eintrag im Arztregister haben, welcher ihn berechtigt, sich in die Warteliste einzutragen. Die Warteliste belegt ein ernsthaftes Interesse an einer Niederlassung. Außerdem muss ein schriftlicher Antrag auf Zulassung an den Zulassungsausschuss gestellt werden. Eine Approbation als Arzt muss ebenfalls vorliegen.

Sobald der Antrag auf Zulassung abgegeben wird, muss auch an die genehmigungspflichtigen Leistungen gedacht werden. Am besten sollten sie zusammenmit dem Antrag auf Zulassung beantragt werden. Erst bei Vorlage einer schriftlichen Genehmigung können die Leistungen abgerechnet werden, daher ist die rechtzeitige Beantragung so wichtig.

Im Folgenden werden die genannten Punkte noch weitererläutert:

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