Zulassungsantrag als Vertragsarzt

Zur Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten benötigt jeder Arzt eine Zulassung als Vertragsarzt. Alle approbierten Ärzte haben, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, einen Anspruch auf die kassenärztliche oder kassenzahnärztliche Zulassung. Die erste Voraussetzung ist der Eintrag im Arztregister. Voraussetzungen für diesen Eintrag wiederum sind die Approbation als Arzt und der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung in einem Fachgebiet, z. B. eine fachärztliche Weiterbildung als Facharzt für Allgemeinmedizin, für Chirurgie, Orthopädie, HNO usw.

Ein weiteres Kriterium ist die Eignung zur Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit. Bisherige berufliche Erfahrungen spielen eine gewichtige Rolle bei der Auswahl zwischen mehreren Bewerbern. Ebenso kann einem Arzt eine Zulassung untersagt werden, der wegen eines anderen Beschäftigungsverhältnisses den Patienten nicht in ausreichendem Maß persönlich zur Verfügung steht.

Zum Erhalt einer Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung müssen Ärzte an den Zulassungsausschuss einen schriftlichen Antrag stellen. Der Antrag zur Zulassung, der Auszug aus dem Arztregister, eine Bescheinigung über die seit der Approbation ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten, eine Erklärung über bestehende Dienste und Beschäftigungen, eine Erklärung über Trunk- oder Rauschgiftsucht, ein Lebenslauf und ein polizeiliches Führungszeugnis bilden die benötigten Unterlagen für den Zulassungsantrag.


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