Nötiger Versicherungsschutz bei der Niederlassung

Für den Laien schwer verständlich verfasste Versicherungsbedingungen erschweren es dem niederlassungswilligen Arzt sich mit dem Thema des Versicherungsschutzes auseinander zu setzen. Versicherungsschutz ist in vielen Bereichen nötig. Dies soll am Beispiel der Betriebsunterbrechungs-Versicherung gezeigt werden.

Ein Arzt, der nur freiberuflich tätig ist und keine Nebentätigkeit in Anstellung ausübt, sollte eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung abschließen. Dies ist besonders anzuraten, wenn die Praxis nicht mit Eigenkapital finanziert ist. Ist der Praxisinhaber jedoch auch noch angestellt und bezieht dadurch regelmäßig Einkommen, ist eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung nicht zwingend nötig, wenn Verluste in der Praxis mit dem Einkommen gedeckt werden können.

Das Kleingedruckte ist, wie bei jeder Versicherung, mit besonderer Sorgfalt zu lesen. Wichtig ist, dass die Versicherung auch bei chronischen Erkrankungen und bei der Beschäftigung eines Vertreters leistet. Eine Klausel sollte außerdem sicherstellen, dass die Versicherungsleistungen nicht durch eine Kündigung umgangen werden können. Eine weitere Versicherung, die immanent wichtig ist, ist eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung zurAbsicherung der Praxistätigkeit.

Eine Liste kompetenter Versicherungsmakler finden Sie hier.

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