Vorteile einer Gemeinschaftspraxis

Rationeller Einsatz des Personals: Jeder Praxisinhaber muss entscheiden, wie viel Personal er braucht, damit der reibungslose Ablauf des Praxisbetriebs sichergestellt ist. Dass es finanziell gesehen fatal ist, zuviel Personal zu beschäftigen, ist jedem klar. Aber das gleiche gilt auch für das Gegenteil. Zu wenig Personal führt auch zu einer nicht zu unterschätzenden finanziellen Belastung. Wenn gleichzeitig zwei Mitarbeiter ausfallen, können die verbliebenen Mitarbeiter die zusätzliche Arbeit nicht auffangen. Der Praxisbetrieb wird nicht mehr reibungslos funktionieren und die Arbeitsmotivation wird auch sinken. Schließlich muss vielleicht eine Vertretung eingestellt werden, die sich zu Anfang nicht auskennt. In einer Gemeinschaftspraxis kann man mehr Personal einstellen. Natürlich nicht doppelt soviel wie in einer Einzelpraxis, aber doch so, dass es möglich ist, Engpässe zu überbrücken. Außerdem steigt die Anzahl der unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen mit der Größe des Teams. Im Notfall kann auch einer der Ärzte bestimmte Tätigkeiten ausgefallener Mitarbeiter ersetzen und beispielsweise Geräte selber bedienen.

Rationeller Einsatz von Räumen und Geräten: Bei einer Gemeinschaftspraxis ist die Auslastung der Räume und Geräte besser als bei einer Einzelpraxis. Die Räume stehen weniger leer, da sie im Gegensatz zu einer Einzelpraxis mindestens von zwei Ärzten genutzt werden. Wenn ein Arzt im Urlaub ist, arbeitet der andere.

Bessere Ausschöpfung des Budgets: Mehrere Praxisinhaber mit Vollzulassungen bekommen jeweils ein Budget zugeordnet. Diese Budgets können gemeinsam ausgeschöpft werden. Kostensynergien entstehen. Die Anschaffungskosten für die benötigten hochpreisigen Geräte lassen sich schneller amortisieren. In einer Gemeinschaftspraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder sonstigen Praxiskooperation lassen sich die Anschaffungskosten auf mehrere Ärzte verteilen.

Zeit für Fortbildungen: Praxisinhaber zu sein bedeutet Inhaber eines Unternehmens zu sein. Ein Unternehmen zu haben bedeutet, dass verschiedene Kosten wie Steuerzahlungen, Zinsen, Wasser, Miete und Strom anfallen. Um Umsatz zu tätigen, muss sich auch ein Arzt nach den Bedürfnissen des Marktes und seiner Patienten richten. Er muss Leistungen anbieten, die von den Patienten gefordert werden. Dafür muss er in regelmäßigen Abständen an Fortbildungen teilnehmen. In einer Einzelpraxis muss die Praxis für die Zeit der Fortbildung geschlossen werden. Die Alternative wäre es, eine Vertretung anzustellen. Wegen dieser Umstände nehmen Praxisinhaber einer Einzelpraxis die Möglichkeit zur Fortbildung seltener wahr als Ärzte einer Gemeinschaftspraxis. Es ist sinnvoll, die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen für beide Partner bereits im Vertrag festzuhalten. Die nachgewiesene Teilnahme an Fortbildungen ist immer positiv für die Praxiskommunikation.

Sicherheit: Ärzte, die den Rückhalt eines Teams brauchen, sind in einer Gemeinschaftspraxis sehr gut aufgehoben. Die Zweitmeinung des Kollegen ist bei Bedarf verfügbar. Sicherheit und ein ruhiges Gewissen bietet sich auch bei eigener Krankheit. Da der Kollege den Praxisbetrieb aufrechterhält, kann man seine Erkrankung in Ruhe zu Hause auskurieren. In einer Einzelpraxis müsste diese für die Zeit der Abwesenheit geschlossen oder ein Praxisvertreter bestellt und bezahlt werden.

Austausch zwischen Generationen von Ärzten: Wenn ein jüngerer Kollege eine Praxis übernimmt, ist es üblich, für eine gewisse Zeit des Übergangs eine Kooperation zu bilden. So kann sich der Praxisübernehmer an die Praxis gewöhnen und alle Abläufe und die Arbeitsweise des Teams kennenlernen. Auch die Patienten lernen den zukünftigen Praxisinhaber kennen und insgesamt erfolgt ein gleitender Übergang mit Planungssicherheit für die Patienten. Vorteile hat diese Art von Übergangsgemeinschaftspraxis sowohl für den Praxisabgeber als auch für den Praxisübernehmer. Der Abgeber bekommt noch einmal frischen Wind in seine Praxis und der jüngere Arzt kann sich in der Übergangszeit noch viele Sachen bei dem erfahreneren Kollegen abschauen und viel von seinen Erfahrungen lernen.

Gefahren/ Nachteile: Jede Form der Zusammenarbeit hat ihre Vorzüge und Nachteile, auch die Gemeinschaftspraxis. Selbst wenn die Vorzüge klar überwiegen, kann es trotzdem im Laufe der Zeit zu Problemen kommen. Vor zwischenmenschlichen Problemen ist niemand gefeit und diese können die Zusammenarbeit in der Gemeinschaftspraxis immens behindern. Manchmal bedeutet dies sogar das Ende der Zusammenarbeit. Um dem entgegenzusteuern, ist es bei ersten Anzeichen immer ratsam, einen Praxiscoach oder Mediator zu Rate zu ziehen.
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