Gemeinschaftspraxis

Vor der Gründung einer eigenen Praxis hat man die Qual der Wahl. Möchte man den Weg als Einzelkämpfer gehen oder doch lieber in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten? In vielen Bereichen ergeben sich durch eine Gemeinschaftspraxis Vorteile, wozu nicht nur die bessere wirtschaftliche Auslastung der Praxis sowie die Verringerung des finanziellen Risikos zählen. Dies sind ebenso der Rückhalt des Partners/ Kollegen und der produktive Austausch mit ihm, ein rationeller Einsatz von Geräten, Räumen und Personal, eine bessere Ausschöpfung des Budgets und mehr Zeit für Fortbildungen.

Eine Gemeinschaftspraxis ist laut Definition eine Kooperationsform von Ärzten, bei der es sich um einen wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen handelt. Die Kassenärztliche Vereinigung behandelt eine Gemeinschaftspraxis im Abrechnungsverhältnis als eine wirtschaftliche Einheit und auch gegenüber Patienten tritt die Praxis als eine wirtschaftliche Einheit auf. Zur Gründung einer Gemeinschaftspraxis muss eine Genehmigung vom Zulassungsausschuss vorliegen. Auch Fachärzte von nahe verwandten Fachgebieten können eine Gemeinschaftspraxis gründen. In dieser fachübergreifenden Kooperation muss sich jeder Facharzt auf sein Fachgebiet beschränken. Da es sich meistens um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt, haften alle Ärzte der Gemeinschaftspraxis z. B. bei Behandlungsfehlern persönlich.

Die Strukturen des heutigen Gesundheitswesens veranlassen immer mehr niedergelassene Ärzte, ernsthaft über eine Kooperation nachzudenken. Es gibt signifikante Unterschiede zwischen einer Einzel- und einer Gemeinschaftspraxis. In der Gemeinschaftspraxis ist man Teil eines Teams und muss sich in gewisser Weise einfügen und unterordnen. Das Individuum (also der Arzt) muss als oberstes Ziel nicht sein eigenes Vorankommen sondern das Vorankommen der Gemeinschaftspraxis haben. Konkurrenzdenken innerhalb der Praxis ist absolut fehl am Platz!

Hier gelangen Sie zu einer Auflistung der Vorteile einer Gemeinschaftspraxis.

Anzeigen