Warteliste bei Praxisübernahme

Bei der Kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes trägt sich der Arzt oder Zahnarzt in eine Warteliste für eine kassenärztliche oder kassenzahnärztliche Zulassung in dem jeweiligen Fachgebiet ein. Damit wird dokumentiert, dass er nachhaltiges Interesse an einer Niederlassung hat. Führt ein Arzt mehrere Facharztbezeichnungen, kann er sich auch für mehrere Fachgebiete auf die Warteliste setzen lassen. Im Vorfeld einer geplanten Praxisübernahme in einem zulassungsbeschränkten Bereich ist der Eintrag in die Warteliste in vielen Fällen notwendig und hilfreich. Zuerst müssen Sie stets im Arztregister stehen.

Um in das Arztregister eingetragen werden zu können, müssen einige Unterlagen eingereicht werden. Diese Unterlagen sind die Geburtsurkunde, Urkunden über Namensänderungen (falls der geänderte Name nicht aus anderen Dokumenten ersichtlich ist) sowie Bescheinigungen über die ärztlichen Tätigkeiten und Fortbildungen von der Approbation bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

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