Kategorien der Praxisübernahme

Eine beabsichtigte Praxisübernahme ist mit vielen Variablen und gangbaren Wegen verbunden. Einige Sachverhalte werden vom Abgeber der Praxis vorgegeben und stehen nicht zur Diskussion. Der Praxisübernehmer muss abwägen, was die richtige Vorgehensweise für ihn persönlich ist. Bei diesen Entscheidungen sollte der Rat eines mit der Begleitung von Übernahmen erfahrenen Beraters zwangsläufig hinzu gezogen werden.

Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis

Häufig vermissen Praxisärzte den Teamrückhalt, den sie in der Krankenhausarbeit erlebt haben. Darum sollte der Arzt vorher überlegen, ob er auch ein Einzelkämpfer sein kann, wie viel Rückhalt eines (ärztlichen) Teams er braucht und ob für ihn vielleicht eher eine Gemeinschaftspraxis in Frage kommen würde. Dann muss das Verhältnis der Partner allerdings in einem individuellen Vertrag geregelt werden, beispielsweise die Gewinn- und Kostenverteilung und die Möglichkeit der Aufnahme von neuen Partnern. In einer Einzelpraxis ist der Arzt in keinem ärztlichen Team mehr sondern hat ein Team von Angestellten. Aber er kann die Praxis ganz nach seinen individuellen Vorstellungen leiten.

Praxis ohne Grundstückseigentum oder mit Grundstückseigentum

Eine Praxis kann mit Immobilie und Grundstück oder ohne übernommen werden. Bei der Variante ohne Grundstück wird entweder ein bestehender Mietvertrag übernommen oder er muss neu abgeschlossen werden. Soll ein Mietvertrag übernommen werden, dann müssen der Abgeber und der Nachfolger mit dem Vermieter klären, ob das möglich ist. Nicht selten sieht ein bestehender Mietvertrag die Veräußerung an einen Nachfolger und dessen Eintritt in den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten vor.

Vermieter haben in aller Regel ein nachhaltiges Interesse an einer Nachfolgelösung für die Praxis um weiterhin einen solventen Mieter für die Räume zu haben. Bei der Variante mit Grundstück und Gebäude ist ein notarieller Kaufvertrag für die Übernahme der Räume aufzusetzen. Vorkaufsrechte für Grundstücke und Räume können im Mietvertrag vereinbart werden, müssen aber für ihre Wirksamkeit noch notariell beurkundet werden.

Gestaffelte oder sofortige Übernahme

Bei der Praxisübertragung gibt es die sofortige oder die gestaffelte Übernahme. Die gestaffelte Übernahme gibt dem Nachfolger die Möglichkeit, den Praxisbetrieb und die Patienten langsam kennenzulernen. Bis zur Übernahme arbeitet der Übernehmer als Partner oder Angestellter in der Praxis mit. Ein großer Vorteil ist, dass diese unternehmerische Kennenlernphase die Überführung des Patientenstammes am besten unterstützt und sich die Abwanderung von Patienten auf ein Minimum reduzieren lässt.

Bei einer Sofortübernahme der Praxis erfolgt die Übergabe der Praxis an einem festgelegten Stichtag. Der Vorteil dabei ist, dass der Übernehmer die Praxis von Anfang an nach seinem Dafürhalten führen kann wie er will und dass kein Konfliktpotenzial mit dem bisherigen Inhaber der Praxis existiert.

Praxiserwerb im Ganzen versus Goodwillkauf

Beim Erwerb einer Praxis gibt es auch die Möglichkeit, nur den Patientenstamm und nicht die Praxisräumlichkeiten zu übernehmen. Dies ist allerdings selten, die häufigste Form ist der komplette Erwerb der Praxis samt Patientenstamm.
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