Analyse von Praxisobjekten

Um zu einem Preis für die zu übernehmende Praxis zu gelangen, muss als erstes der Wert der Praxis ermittelt werden. Der Wert einer Praxis ist jedoch nicht identisch mit dem Preis, da der Preis Verhandlungssache zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist. Zur Bestimmung des Wertes einer Praxis gibt es jedoch keine genormte Vorgehensweise. Darum muss zur Ermittlung eines wirklichkeitsnahen Praxiswertes immer ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

Der Wert der Praxis setzt sich aus dem materiellen und ideellen Wert zusammen, zu denen noch wertmindernde und werterhöhende Faktoren hinzukommen. Um den materiellen Wert zu bestimmen, wird der aktuelle Wert des Mobiliars und der Geräte bestimmt. Dafür wird pro Jahr seit der Anschaffung ein Wertverlust angesetzt.

Für die Ermittlung des ideellen Praxiswertes gibt es nur einige Anhaltspunkte. Dazu zählt der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Jahre. Ein anderes Verfahren zur Ermittlung des Praxiswertes ist das modifizierte Ertragswertverfahren. Dabei wird ermittelt, wie hoch der Gewinn ist, den der Praxisnachfolger machen können wird. Ebenfalls wird berücksichtigt, wie viel von dem Kundenstamm der Praxis theoretisch übernommen werden kann. Der Praxiswert wird dabei mit Hilfe der sogenannten Ertragswertformel berechnet, wobei Werte aus der Vergangenheit und der Zukunft mit einfließen. Auf den endgültigen Wert der Praxis haben noch einige Faktoren wie die Struktur und die Räumlichkeiten der Praxis, die Lage, die Konkurrenzsituation und die Mietbindung Einfluss.

Der Bewerber sollte auch selbst einen Blick auf die Praxissituation werfen. Statistisches Material (Einwohnerzahl, Demographie), einen Rundgang durch den Praxisstandort, ein Zeitungs-Abo, Gespräche mit den ansässigen Ärzten und ein Besuch bei den Gemeindebehörden können Aufschluss geben. Aus den gewonnenen Informationen müssen anschließend Fragen abgeleitet werden, die bis zur Praxisübernahme gelöst oder vertraglich abgesichert werden müssen.
Anzeigen