Eine Praxisübernahme bzw. Praxisgründung bringt oftmals einen hohen Kapitalbedarf mit sich. Aber auch in den Folgejahren wird Fremdkapital zur Finanzierung von neuen Geräten oder für einen Umbau benötigt. Öffentlich geförderte Kredite vergünstigen die Zinskonditionen, was zu einer erheblichen Ersparnis für den Kreditnehmer führen kann. Bsp.: 1% weniger Zins auf 250.000 Euro gerechnet, bedeutet 2.500 Euro weniger Zins pro Jahr, das macht bei einer üblichen Zinsbindungsdauer und Kreditlaufzeit von 12 Jahren = 30.000 Euro aus. Aber diesen Vorteil erreichen Sie in der Regel nicht im Alleingang. Ein branchenerfahrener Berater sollte Ihnen bei der Vorbereitung und Begleitung der Ansprache von Banken behilflich sein. Die Kosten für die Beratung sind im Verhältnis zum Nutzen gering und werden durch Beratungskostenzuschüsse (siehe oben unter Zuschüsse) gefördert.
Eine kostenfreie Analyse zu allen in Frage kommenden Kreditprogrammen am Standort der Investition und bezogen auf Ihre Person bekommen Sie hier. So geht Ihnen nichts verloren.
Ein guter Berater spricht gemeinsam mit Ihnen mehrere Banken anhand stringent formulierter Unterlagen zum Finanzierungsvorhaben an, analysiert anschließend objektiv die Angebote der Banken und verschafft Ihnen damit Kostenvortreile von nicht selten mehreren zehntausend Euro (Ersparnis an Zinsen über die Laufzeit der Praxisfinanzierung). Die Preisklassen A oder B sind bei der Finanzierung von Praxisgründung oder bei der Übernahme einer Arztpraxis anzustreben.
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