Infoplatz zur Unterstützung Ihrer Niederlassung
Zuschüsse
Zuschuss = geschenktes Geld! Der Bund, die Länder sowie die Bundesagentur für Arbeit gewähren Ihnen erhebliche Zuschüsse im Zusammenhang mit der Aufnahme und Festigung Ihrer selbständigen Tätigkeit. Der Zuschuss der Länder ist unterschiedlich hoch. In einigen Bundesländern existieren attraktive Möglichkeiten, in anderen keine, sondern nur Bundesprogramme. Lassen Sie sich unabhängig beraten! Mit der Beratungsförderung existiert bundesweit ein wichtiges Instrument für Ärzte, sich eine unabhängige - von Produktinteressen der Ausstatter und Versicherungsvermittler - freie Beratung leisten zu können. Der Zuschuss beträgt zwischen 50 und 90% der Beratungskosten. Nutzen Sie diese Angebote und sparen Sie mit Hilfe einer unabhängigen Beratung erfahrungsgemäß zwischen 50.000 und 100.000 Euro.
Nutzen Sie alle Vorteile durch unabhängige Beratung.
Eine kostenfreie Analyse zu allen in Frage kommenden Zuschüssen am Standort der Investition und bezogen auf Ihre Person bekommen Sie hier. So geht Ihnen garantiert nichts mehr verloren.
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ISP Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH Alle Ärzte und Zahnärzte erhalten bundesweit Beratungskostenzuschüsse von
2 mal bis zu 1.500 Euro für unabhängige und neutrale Beratungen in allen Phasen der beruflichen Tätigkeit. Die Gründung muss bereits erfolgt sein. Der Zuschuss beträgt 50% der Beratungskosten. Sie müssen daher
lediglich 2.070 Euro selbst tragen, können aber eine Beratung im Wert von 3.570 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) in Anspruch nehmen. In den neuen Bundesländern beträgt der Zuschuss sogar 75% der Beratungskosten, aber auch max. 1.500 Euro je Beratung.
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ISP Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH Alle Ärzte und Zahnärzte können bundesweit den Gründungszuschuss erhalten. Es handelt sich dabei um eine steuerfreie Leistung der Agentur für Arbeit an die Existenzgründer (zuvor als Arbeitnehmer beschäftigt), die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden. Der Gründungszuschuss wird für 9 Monate gewährt, kann einen Betrag von
bis zu 23.500 Euro ausmachen und soll in dieser Zeit Lebensunterhalt und soziale Sicherung sicherstellen.
Gründungszuschuss_Info_Flyer.pdf
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Landesverband der Freien Berufe Beratungskostenzuschuss für existenzgründende Ärzte in Rheinland-Pfalz: Bis zu
3.600 Euro Zuschuss (9 Tage je 400 Euro) vom Land zu den Kosten einer unabhängigen und sinnvollen Beratung bei Gründung durch Übernahme. Das Beraterhonorar pro Tag darf 800 Euro zzgl. MwSt. betragen. Somit können Sie
Beratung im Wert von 8.568,00 Euro beanspruchen und müssen
lediglich 4.968,00 Euro davon selbst tragen. Bei einer normalen Existenzgründungsberatung oder einer Betriebsübergabeberatung werden nur 6 Beratertage gefördert.
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RKW Sachsen Beratungskostenzuschuss für existenzgründende Ärzte in Sachsen (nur Übernahmen in Sachsen - Wohnsitz des Antragstellers in Sachsen): Bis zu
8.000 Euro Zuschuss (20 Tage je 400 Euro) vom Land zu den Kosten einer unabhängigen und sinnvollen Beratung. Das Beraterhonorar pro Tag darf 800 Euro zzgl. MwSt. betragen. Somit können Sie
Beratung im Wert von 19.040,00 Euro beanspruchen und müssen
11.040,00 Euro (inkl. eines Qualitätssicherungshonorars von 2.618 Euro) davon selbst tragen. Ein geringer Eigenanteil ergibt sich bei der Inanspruchnahme von weniger Beratertagen. Üblicherweise kommen versierte Berater mit 10 Beratertagen zurecht.
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Sächsische AufbauBank Beratungskostenzuschuss für existenzgründende Ärzte in Sachsen: Bis zu
4.875 Euro Zuschuss (10 Tage je 487,50 Euro) vom Land zu den Kosten einer unabhängigen und sinnvollen Beratung. Das Beraterhonorar pro Tag darf 650 Euro zzgl. MwSt. betragen. Somit können Sie
Beratung im Wert von 7.735,00 Euro beanspruchen und müssen
lediglich 2.860,00 Euro davon selbst tragen.
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Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH Beratungskostenzuschuss für existenzgründende Ärzte in Thüringen: Bis zu
9.100 Euro Zuschuss (20 Tage je 455 Euro) vom Land zu den Kosten einer unabhängigen und sinnvollen Beratung. Das Beraterhonorar pro Tag darf 550 Euro zzgl. MwSt. betragen. Somit können Sie
Beratung im Wert von 13.090,00 Euro beanspruchen und müssen
lediglich 5.990,00 Euro (inkl. eines Qualitätssicherungshonorars von 2.000 Euro) davon selbst tragen. Ein geringer Eigenanteil ergibt sich bei der Inanspruchnahme von weniger Beratertagen.
Beratungsrichtlinie_Info_Thueringen.pdf
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Coachingmaßnahmen junger Arztpraxen die auf eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit abzielen. Die Zuschüsse hängen vom Standort der Praxis ab und betragen zwischen
50% (alte Bundesländer) und
75% (neue Bundesländer) der Beratungskosten bis 6.000 Euro. Die Gründung bzw. Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung aus der Arbeitslosigkeit beträgt die Zuschussquote 90% - somit der
Eigenanteil lediglich 10% (= 400 Euro) des maximalen förderfähigen Beratungsvolumens von 4.000 Euro.
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Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.V. (ZPT) Beratungskostenzuschuss für existenzgründende Ärzte im Saarland: Bis zu
3.200 Euro Zuschuss (8 Tage je 400 Euro) vom Land zu den Kosten einer unabhängigen und sinnvollen Beratung. Der Eigenanteil muss mindestens 100 Euro pro Tag zzgl. MwSt. betragen. Somit können Sie
Beratung im Wert von 4.760,00 Euro beanspruchen und müssen
lediglich 1.560,00 Euro davon selbst tragen.
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RKW Baden-Württemberg Beratungskostenzuschuss für existenzgründende Ärzte in Baden-Württemberg: Bis zu
1.770 Euro Zuschuss (3 Tage je 590 Euro) vom Land zu den Kosten einer unabhängigen und sinnvollen Beratung. Das Beraterhonorar pro Tag darf 740 Euro zzgl. MwSt. betragen. Somit können Sie
Beratung im Wert von 2.641,80 Euro beanspruchen und müssen
lediglich 871,80 Euro davon selbst tragen.
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Institut für freie Berufe Beratungskostenzuschuss für existenzgründende Ärzte in Bayern: Bis zu
5.600 Euro Zuschuss (10 Tage je 560 Euro) vom Land zu den Kosten einer unabhängigen und sinnvollen Beratung. Das Beraterhonorar pro Tag darf 800 Euro zzgl. MwSt. betragen. Somit können Sie
Beratung im Wert von 9.520,00 Euro beanspruchen und müssen
lediglich 3.920,00 Euro davon selbst tragen.
Vorgruendungscoaching_Info_Bayern.pdf
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Lasa Brandenburg Beratungskostenzuschuss für existenzgründende Ärzte in Brandenburg (Hauptwohnsitz in Brandenburg):
1.600 Euro Zuschuss vom Land zu den Kosten einer unabhängigen und sinnvollen Beratung von Gründern. Antragsvorgang über Lotsendienst in Brandenburg. Beginn durch Assessment-Center in 4 Tagen. Dann erfolgt die Beraterauswahl und Durchführung der Beratung. Nach der Gründung innerhalb eines halben Jahres weiterer Zuschuss von 3 Tagen a 450 Euro für Coaching möglich.
Lotsendienst_Potsdam.pdf
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RKW Bremen Beratungskostenzuschuss für existenzgründende Ärzte in Bremen: Bis zu
2.800 Euro Zuschuss (5 Tage je 560 Euro) vom Land zu den Kosten einer unabhängigen und sinnvollen Beratung. Das Beraterhonorar pro Tag darf 700 Euro zzgl. MwSt. betragen. Somit können Sie
Beratung im Wert von 4.165,00 Euro beanspruchen und müssen
lediglich 1.365,00 Euro davon selbst tragen.
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RKW Hessen Beratungskostenzuschuss für existenzgründende Ärzte in Hessen: Bis zu
2.250 Euro Zuschuss (5 Tage je 450 Euro) vom Land zu den Kosten einer unabhängigen und sinnvollen Beratung. Das Beraterhonorar pro Tag darf 570 Euro zzgl. MwSt. betragen. Somit können Sie
Beratung im Wert von 3.391,50 Euro beanspruchen und müssen
lediglich 1.141,50 Euro davon selbst tragen.
Existenzgruenderberatung_Info_Hessen.pdf
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NBank Beratungskostenzuschuss für existenzgründende Ärzte in Niedersachsen: Der Zuschuss beträgt
75% im Konvergenzgebiet Lüneburg und
50% im restlichen Niedersachsen zu den Kosten einer unabhängigen und sinnvollen Beratung. Förderfähig ist eine Beratung zwischen 3 und 20 Tagen. Das Beraterhonorar pro Tag darf 800 Euro zzgl. MwSt. betragen. Somit können Sie
Beratung im Wert von 19.040 Euro beanspruchen und müssen
lediglich 7.040 Euro (im Konvergenzgebiet Lüneburg) oder
11.040 Euro (im restlichen Niedersachsen)
davon selbst tragen.
Produktinformation_Gruendungscoaching_Niedersachsen.pdf
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Landes-Gewerbeförderungsstelle NRW Beratungskostenzuschuss für existenzgründende Ärzte in Nordrhein-Westfalen: Bis zu
1.600 Euro Zuschuss (4 Tage je 400 Euro) bei Neugründung sowie bis zu
2.400 Euro Zuschuss (6 Tage je 400 Euro) bei Übernahme vom Land zu den Kosten einer unabhängigen und sinnvollen Beratung. Das Beraterhonorar pro Tag darf 800 Euro zzgl. MwSt. betragen. Somit können Sie bei Neugründung
Beratung im Wert von 3.808 Euro beanspruchen sowie
von 5.712 Euro bei Übernahme und müssen
lediglich 2.208 Euro bei Neugründung bzw.
3.312 Euro bei Übernahme
davon selbst tragen.
Beratungsprogramm_Info_NRW.pdf